Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, durch die Arzneimittelrückstände im Trinkwasser verringert werden sollen
Gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) hatte das BfArM den Arbeitskreis „Minimierung des Eintrags von Humanarzneimitteln in das Rohwasser“ (MinimEHR) ins Leben gerufen. Den im März 2017 fertig gestellten Bericht veröffentlichte das BfArM kürzlich, um eine Diskussion der empfohlenen Maßnahmen in der Fachöffentlichkeit zu fördern. Seine Ergebnisse fließen nun in die Arbeit mehrerer ressortübergreifender Arbeitsgruppen ein, die eine „nationale Minderungsstrategie“ entwickeln und abstimmen sollen.
Dass die therapeutische Versorgung trotzdem weiter im Mittelpunkt steht, bekräftigt der Arbeitskreis gleich zu Beginn: Die vorgeschlagenen Maßnahmen „müssen immer unter der obersten Prämisse gesehen werden, dass die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sichergestellt und die Einnahmetreue („Compliance“) nicht gefährdet ist.”
Dennoch: Insbesondere die Vertreter des Umweltbundesamtes haben sich laut Bericht dafür eingesetzt, eine Minimierung auch „durch präventive Maßnahmen zu erreichen, die an der Quelle greifen“. Gemeint sind Ärzte, Apotheker und Patienten gleichermaßen. So sollen zum einen „Änderungen im Gesundheitssystem, wie zum Beispiel die Verschreibungspraxis diskutiert werden“, zum anderen aber auch „präventive Maßnahmen“ erarbeitet werden, um den „übermäßigen oder unsachgemäßen Konsum von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ zu reduzieren…
Quelle https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/politik/rueckstaende-fragen-sie-ihren-apotheker/