EU-Kommission knickt vor fossil-atomarer Lobby ein

Europäische Kommission legt den Entwurf für einen zweiten Delegierten Rechtsakt zur neuen EU-Finanztaxonomie vor. Darin werden Atomkraft und Erdgas ab 2023 als nachhaltige Übergangstechnologien eingestuft. Für beide Technologien werden Bedingungen festgelegt. Atomkraft soll als nachhaltig gelten, falls Fonds für die Lagerung des Atommülls und den Rückbau der Kraftwerke existieren und Pläne für ein Endlager existieren. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Laufzeitverlängerungen. Investitionen in fossiles Erdgas sollen bis 2030 möglich sein, als Bedingung gilt, dass es Pläne oder Verpflichtungen für den Einsatz sogenannter „low carbon“ Gase spätestens ab 2035 gibt… Quelle https://www.jutta-paulus.de/thema/pressemitteilung/

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